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RESTRUKTURIERUNG

Restructuring

Die Kanzlei kann sowohl im Auftrag des Schuldners als auch im Auftrag von Gläubigern oder Aktionären tätig werden. Sie kann auch als Rechtsbeistand für Insolvenzverwalter agieren, wenn diese sie bitten, im Rahmen eines spezifischen Auftrags, zum Schutz ihrer eigenen Rechte oder der Belange des Insolvenzverfahrens zu intervenieren.

Spezifische Kompetenzen

  • Analyse der Schwierigkeiten des Unternehmens zusammen mit der Unternehmensleitung und den regelmäßig für das Unternehmen tätigen Wirtschaftsprüfern.
  • Unterstützung der Führungskräfte bei der Umsetzung der geplanten Restrukturierungsmaßnahmen und der Erstellung der voraussichtlichen Betriebsrechnungen für die Phase nach der Restrukturierung.
  • Vorbereitung der geeigneten Verfahren: Erklärung der Zahlungsunfähigkeit; Antrag auf Einleitung eines Sanierungsverfahrens; Abfassung von Anträgen auf Bestellung eines Ad-hoc-Verwalters oder eines Schlichters.
  • Unterstützung der Führungskräfte bei ihren Verhandlungen mit ihren Hauptlieferanten, den Kreditinstituten und den wichtigsten Industrie- und Geschäftspartnern.
  • Erstellen von Protokoll zur Krisenbewältigung und zur Schlichtung; Abfassung von Anträgen auf Zustimmung von Vereinbarungen durch den Vorsitzenden oder Genehmigung durch das Gericht.
  • Unterstützung während der Beobachtungsperiode und im Rahmen der Beziehungen mit den wichtigsten Partnern des Unternehmens, Lieferanten und Gläubigern, den Insolvenzverwaltern und den Handelsgerichten.
  • Unterstützung der Geschäftsleitung bei den Modalitäten der Anhörung der Gläubiger.
  • Verhandlung der Bedingungen des Restrukturierungsplans (Sanierungs- und Fortführungspläne oder Pläne zur Veräußerung aller oder eines Teils der Vermögenswerte) mit Kreditinstituten und Lieferanten.
  • Rechtliche Betreuung des Unternehmens nach der Billigung des Umstrukturierungsplans.
  • Abfassung der für die Umsetzung der Restrukturierungspläne erforderlichen Unterlagen.
  • Unterstützung der Investoren in einem externen Wachstumsprozess und bei Erwerb von Beteiligungen oder Vermögenswerten eines in Schwierigkeiten befindlichen Unternehmens (Analyse der in Data-Room verfügbaren Dokumente; Ausarbeitung von Erwerbsvorhaben; Verhandlungen mit den Organen des Insolvenzverfahrens und den strategischen Lieferanten; Unterstützung von Übernahmeinteressenten in nichtöffentlicher Sitzung des Handelsgerichts).
  • Erstellung der Verträge zur Übernahme des Unternehmens oder einzelner Vermögenswerte im Rahmen einer Übernahme im Insolvenz- oder Konkursverfahren.