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KANZLEI

Gründungsgeschichte

Die Kanzlei wurde am 1. Februar 2016 von Philippe CHEMOUNY, seit März 1989 bei der Pariser Anwaltskammer zugelassenem Rechtsanwalt, gegründet.

Philippe CHEMOUNY war über 21 Jahre lang Partner in der Kanzlei Poulain & Associés. Dort war er an umfassenden Unternehmensrestrukturierungen beteiligt und brachte seine Kompetenzen und seine Erfahrung im Bereich Verhandlungen, Streitfälle und soziale Konflikte ein, die bei Restrukturierungen und Kontrollwechseln entstehen. 

Philippe CHEMOUNY ist ein anerkannter Anwalt für Insolvenzrecht. Aufgrund seiner Erfahrung berät und unterstützt er zahlreiche Leiter von Unternehmen mit finanziellen Schwierigkeiten, Manager auf der Suche nach Finanzierungen oder Industrie- bzw. Finanzpartnern sowie Investoren, die externe Wachstumsstrategien verfolgen, namentlich vor Gericht. Auch Bankinstitute und Insolvenzverwalter vertrauen auf seine Expertise.

Zu den Ansprechpartnern der Kanzlei zählen vor allem Unternehmensführungskräfte, Interim-Manager, Verwaltungs- und Finanzleitungen von Unternehmen, Personal- und Rechtsabteilungen von kleinen und mittelständigen Unternehmen oder Banken sowie Insolvenzverwalter.

Was unsere Kanzlei ausmacht

Die Kanzlei ist der Ansicht, dass man keine wichtige strategische Entscheidung für die Behandlung der aufgetretenen Schwierigkeiten treffen kann, ohne ein umfassendes Verständnis von der Branche und dem wirtschaftlichen und geschäftlichen Umfeld zu haben, in dem das in Schwierigkeiten befindliche Unternehmen tätig ist. Nur dieses Verständnis der Geschäftswelt ermöglicht, geeignete Lösungen innerhalb eines spezifischen und angepassten rechtlichen Rahmens (Ad-hoc-Mandat, Schlichtung, Sanierungs- oder Insolvenzverfahren) zu finden.

Die Einleitung eines Sanierungs- oder Insolvenzverfahrens erfordert vorausschauendes Handeln und gezielte Vorkehrungen in Bezug auf die strategischen Lieferanten, damit die Fortführung der Geschäftstätigkeit nicht gefährdet wird und Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt werden können, die dem Unternehmen die Rückkehr in die Gewinnzone ermöglichen.

Die Restrukturierung eines Unternehmens verlangt intensives und kontinuierliches Arbeiten gemeinsam mit dem Management in enger Abstimmung mit den Insolvenzverwaltern über einen Zeitraum von durchschnittlich sechs bis zwölf Monaten. In solch außergewöhnlichem Umfeld muss die Kanzlei sich bereithalten, um sich an diesen intensiven Bemühungen zu beteiligen, die für die Managementteams im Unternehmen stets eine Herausforderung darstellen. Der Anwalt muss in der Lage sein, die notwendige Distanz einzunehmen, ihr Fachwissen mit Prüfern und Insolvenzverwaltern zu teilen, um die Art der Schwierigkeiten mit Ruhe und Klarsicht zu beurteilen und die Führungskräfte bei Restrukturierungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Unternehmenstätigkeit angemessen beraten und begleiten zu können. Gleichzeitig muss er in der Lage sein, mit Hilfe pragmatischer und effizienter Lösungen Probleme „just in time“ zu bewältigen, die bei der Durchführung von Sonderverfahren auftreten können.

Die Kanzlei entwickelt außerdem ihre Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich der wirtschaftsrechtlichen Streitsachen. Sie verfügt über Prozessanwälte, die in Bezug auf die Anforderungen der Gerichte ausgebildet sind. Die Kanzlei wendet bei der Abfassung ihrer Schriftsätze allergrößte Sorgfalt auf. Gerade weil der Justiz heute immer weniger Zeit für die Beurteilung von Streitigkeiten zur Verfügung steht, kommt es beim Verfassen der Schriftsätze in erster Linie auf Stichhaltigkeit und Überzeugungskraft in den Ausführungen zu den Streitpunkten und der infrage kommenden Lösung an, die so zu formulieren sind, dass eine spätere Abänderung vermieden wird.

Die Kanzlei unterstützt auch Unternehmen beim Personalmanagement, bei der Verhandlung, Ausführung und Beendigung von Arbeitsverträgen. Sie hat Erfahrung in der Verteidigung von Unternehmen, aber auch Konzernmanagern, vor den Arbeitsgerichten. Die Erfahrung Ihrer Gründer bei Rededuellen, die hauptsächlich in mündlich geführten Verfahren geübt ist, ist eine ihrer Stärken.

Die Kanzlei legt bei der Ausführung der ihr übertragenen Mandate vor allem Wert auf gründliche und gewissenhafte Bearbeitung der Problemstellungen, mit denen sie befasst ist, sowie auf die Bereitschaft, geeignete Lösungen zu entwickeln.