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WEITERE FACHBEREICHE

Expertises complémentaires

Die Kanzlei wird regelmäßig von Unternehmensleitungen oder Rechtsabteilungen mit Blick auf die Erstellung von allgemeinen Geschäftsbedingungen, Lizenzverträgen, Sponsorenverträgen, spezifischen Vertriebsverträgen, Industrie- oder Handelspartnerschaftsvereinbarungen usw. zu Rate gezogen. Dank ihrer Erfahrung in der Führung von Streitverfahren ist sie in der Lage, in besondere Verträge Klauseln aufzunehmen, die die Effizienz im Streitfall oder bei Ausfall eines Kunden fördern (Vorrang der allgemeinen Geschäftsbedingungen, Verstärkung der Auflösungsklauseln und der Durchsetzung von Ansprüchen oder Schutzmaßnahmen usw.).

Die Kanzlei unterstützt Start-ups und junge innovative Unternehmen bei der Einrichtung rechtlicher Instrumente zum Schutz ihres Know-hows und ihrer Fachkenntnisse.

Die Gründer der Kanzlei haben auch schon große Unternehmen mit bedeutendem Immobilienvermögen, Einzelhandelsketten, einem regionalen oder landesweiten Netz an Außenstellen oder Zweigniederlassungen beraten und konnten dabei Kompetenzen im Management von Mietverhältnissen erwerben.

Spezifische Kompetenzen

  • Veräußerung von Handelsgeschäften.
  • Gewerbliche Mietverträge.
  • Schuldrecht.
  • Gesellschaftsrecht.
  • Allgemeine Einkaufs- und Verkaufsbedingungen.
  • Vertriebs-, Lizenz-, Franchise-, Handelspartnerverträge, Joint Ventures.
  • Verkaufs- oder Kaufversprechen.