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WIRTSCHAFTSRECHTLICHE STREITSACHEN

Contentieux de droit des affaires

Die Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung in der Führung von Streitverfahren. Nicht nur bei den üblichen wirtschaftsrechtlichen Streitsachen, sondern auch bei zahlreichen besonderen Streitfällen, die sich bei Restrukturierungen ergeben, kann die Kanzlei aufgrund ihres Know-hows im Bereich der Insolvenzverfahren tätig werden.

Spezifische Kompetenzen

  • Verteidigung faktischer oder rechtlicher Führungsorgane bei Sanktionsverfahren, die von Insolvenzverwaltern oder auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingeleitet wurden (Geschäftsführungsverbot, Privatinsolvenz, Mitverursachung der Masseunzulänglichkeit, Bankrott, Veruntreuung von Gesellschaftsvermögen usw.).
  • Klagen auf Nichtigkeit der Verdachtsfrist.
  • Klagen auf Ausweitung des Insolvenzverfahrens auf der Grundlage des fiktiven Charakters der Zielgesellschaft oder der Vermögensvereinigung.
  • Berufungsverfahren oder Drittwiderspruchsklage gegen Entscheidungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.
  • Rechtsstreitigkeiten, die in die ausschließliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts fallen (Herausgabeansprüche, laufende Verträge, gerichtliche Pfandzuteilung usw.).
  • Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Unternehmenszusammenschlüssen oder -übernahmen ergeben (Joint Ventures, Garantien von Aktiva und Passiva, Veräußerungs- oder Übernahmeprotokolle usw.).
  • Aktionärsstreitigkeiten, ut singuli erhobene Klage gegen Geschäftsführer.
  • Allgemeine wirtschaftsrechtliche Streitverfahren vor den in- oder ausländischen staatlichen Gerichten (in Zusammenarbeit mit ausländischen Anwaltskanzleien) oder Schiedsgerichten unter der Leitung der ICC, des ICDR oder ähnlicher Institutionen.
  • Handelsrechtliche Streitigkeiten (Beendigung bestehender Geschäftsbeziehungen, unlauterer Wettbewerb, Durchgriffsklagen von Subunternehmern, Forderungseinzug usw.).
  • Maßnahmen zur Vollstreckung in bewegliches und unbewegliches Vermögen.
  • Wirtschaftsstrafrecht, Strafverfahren im Interesse des Unternehmens oder der strafrechtlich verfolgten Führungskräfte (Veruntreuung von Gesellschaftsvermögen, Betrug, unrichtige Rechnungslegung, Schwarzarbeit und andere Wirtschafts- oder Steuerverstöße)